DividendenJournal

Kapitel 04 · Dividenden-Rechner

Quellensteuerim Ausland.

Was fürs US-, Schweizer- oder Frankreich-Depot am Markt einbehalten wird – und was du dir über das jeweilige Finanzamt zurückholen kannst.

§DBA-Standard · Rechtsstand 2026
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USA · 15 %Schweiz · 35 %Frankreich · 25 %DBA-AnrechnungFormular 85USA · 15 %Schweiz · 35 %Frankreich · 25 %DBA-AnrechnungFormular 85

Der Rechner

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Mit korrekt hinterlegtem W-8BEN werden nur 15 % einbehalten. Alles anrechenbar.

Disclaimer: Vereinfachtes DBA-Modell (Rechtsstand 2026). Für individuelle Fälle – insbesondere Erstattungsanträge – bitte Steuerberater konsultieren.

Netto sofort auf dem Konto

850,00 €

Netto nach Erstattung

850,00 €

Ausländische Quellensteuer (15%)150,00 €
Davon anrechenbar (max. 15%)150,00 €
Rückforderbar (Antrag Ausland)0,00 €
Deutsche Steuer nach Anrechnung0,00 €
Aufteilung deiner BruttodividendeAusländische QuellensteuerAnrechenbar auf DERückforderbar (Antrag Ausland)Deutsche Steuer nach Anrechnung

Der doppelte Boden ausländischer Dividenden

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Jede ausländische Dividende, die auf einem deutschen Depot landet, hat einen kleinen bürokratischen Umweg hinter sich. Bevor der Betrag beim Anleger ankommt, greift bereits das Herkunftsland zu und behält direkt an der Quelle einen Teil ein. Ohne die weltweit gespannten Netze der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) würde dieser Anteil in Deutschland erneut voll besteuert – eine Doppelbelastung, die kein Investor freiwillig eingeht. Deutschland hat mit über 90 Staaten DBAs geschlossen, in denen genau geregelt ist, wie viel Quellensteuer maximal einbehalten werden darf und wie viel davon in Deutschland anrechenbar ist.

„Wer Auslandsdividenden mag, muss auch Formulare mögen."

Die drei Klassen ausländischer Herkunft

  • Klasse A – bequem: USA, Niederlande, Grossbritannien. 15 % oder weniger Einbehalt, alles vollständig anrechenbar. Kein administrativer Aufwand für den Anleger.
  • Klasse B – vertretbar: Frankreich, Spanien, Italien. 25 – 26 % Einbehalt, 15 % anrechenbar. Rückforderung mit moderatem Aufwand über das jeweilige Finanzamt.
  • Klasse C – nervig: Schweiz. 35 % Einbehalt, 15 % anrechenbar, 20 % nur über eigenständiges Verfahren zurückholbar. Broker-abhängig kann das mehrere Monate dauern.

Ein Rechenbeispiel: 1.000 € Dividende aus der Schweiz

Nehmen wir eine Schweizer Aktie mit einer Bruttodividende von 1.000 € (Freibetrag bereits verbraucht, keine Kirchensteuer). Die Schweizer Verrechnungssteuer beträgt 35 % – also 350 €. Auf dem Depot kommen zunächst nur 650 € an. In Deutschland fällt Abgeltungssteuer (25 %) plus Soli an, wovon 150 € (15 %) aus der schweizerischen Quellensteuer angerechnet werden. Die deutsche Rest-Steuerbelastung liegt bei rund 113,75 € – zu zahlen sind real also nur diese 113,75 € an das deutsche Finanzamt. Auf dem Konto liegen nach dem Zufluss 536,25 €. Die überschüssigen 200 € (20 %) kannst du dir über das Formular 85 der Eidgenössischen Steuerverwaltung zurückholen. Nach dieser Erstattung landen also insgesamt rund 736 € auf deinem Konto.

Genau diese Aufteilung visualisiert der Rechner in Echtzeit: welcher Anteil sofort abfliesst, welcher Betrag angerechnet wird und wie hoch die Rückerstattung ausfällt. Für die Detail-Betrachtung der reinen deutschen Steuerlast empfehlen wir zusätzlich unseren Dividendensteuerrechner – für die langfristige Depotperspektive den Wachstumsrechner.

Wann lohnt der Rückforderungsaufwand?

Faustregel: unter ungefähr 100 € rückforderbarer Quellensteuer pro Land und Jahr ist der Aufwand oft nicht mehr sinnvoll. Ab dieser Grenze rechnen sich die 30 bis 60 Minuten Formulararbeit klar. Manche Broker – etwa einige Direktbanken – übernehmen die Rückforderung gegen eine Servicegebühr (typisch 15 – 25 € pro Antragsjahr). Für vielbeschäftigte Anleger mit grösseren Auslandspositionen ist das eine überlegenswerte Option.

Fallstricke, die häufig übersehen werden

Erstens: Nicht jeder Broker hinterlegt automatisch das W-8BEN-Formular für US-Aktien. Ohne dieses Dokument werden 30 % Quellensteuer einbehalten, davon sind nur 15 % anrechenbar – der Rest bleibt beim US-Fiskus. Prüfe daher regelmässig, ob dein Depot als „US tax certified" markiert ist. Zweitens: Bei ADRs (American Depositary Receipts) auf europäische Aktien wird häufig doppelt Quellensteuer erhoben – einmal im ursprünglichen Herkunftsland und noch einmal bei der Übertragung als ADR in den USA. Drittens: Fonds haben eine Sonderbehandlung – für sie gilt die Teilfreistellung (30 % bei Aktienfonds), was den Rechner nicht abbildet. Für Direktanleger einzelner Aktien ist der Rechner hingegen eine solide, DBA-konforme Näherung an die tatsächliche Steuersituation.

Warum sich der Blick trotzdem lohnt

Auf den ersten Blick wirkt Auslandsdiversifikation steuerlich unattraktiv – tatsächlich aber neutralisiert das DBA-System die zusätzliche Belastung fast vollständig. Was bleibt, ist Verwaltungsaufwand. Und der lohnt sich, denn viele der weltweit stabilsten Dividendenzahler (Nestlé, Roche, LVMH, Johnson & Johnson) sitzen nun einmal ausserhalb Deutschlands. Wer sich beim Depotaufbau nur auf DAX-Werte beschränkt, verzichtet auf genau jene Konzerne, deren Ausschüttungshistorie über Jahrzehnte fast unangefochten ist.

Häufige Fragen

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Wenn ein deutsches Depot Dividenden aus dem Ausland erhält, behält das jeweilige Land direkt an der Quelle einen Teil ein – daher der Name „Quellensteuer" oder „Withholding Tax". Der Satz hängt vom Herkunftsland und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland ab. Ohne DBA-Regelung würdest du effektiv doppelt besteuert: einmal im Ausland und ein zweites Mal in Deutschland.